Wie geht es weiter mit dem Ortsbeirat? 20. März 202117. September 2022 Dieser Tage wird amtlich festgestellt, welche Bewerber:innen wirklich gewählt wurden. Das sind bei den GRÜNEN Bornheim-Ostend: Eva Thiem, Blanka Bundschuh, Hermann Steib, Friederike von Franqué, Marlene Riedel und Philipp Neubrand. Die Gewählten werden angeschrieben, und sie müssen sagen, ob sie die Wahl annehmen. Die Gewählten aus einer Partei schließen sich zur Fraktion zusammen, wählen eine:n Sprecher:in bzw. Vorsitzende:n und geben diese:n bekannt. Damit sind sie für die Verwaltung und z.B. andere Fraktionen als Gruppe ansprechbar. Die Fraktionen bereiten im Laufe des Monats April die erste Sitzung des Ortsbeirats der neuen Wahlperiode vor. Vordringlicher Punkt dieser ersten Sitzung ist die „Konstituierung“. Diese besteht darin, dass ein:e Vorsitzende:r („Ortsvorsteher:in“), ein:e Stellvertreter:in sowie ein:e Parlamentarische:r Schriftführer:in gewählt werden. Daneben hat der Ortsbeirat weitere Personalvorschläge zu entscheiden: ein Mitglied des Seniorenbeirats der Stadt, zwei Kinderbeauftragte für die Stadtteile, fünf Sozialbezirksvorsteher:innen und eine Reihe von Sozialpfleger:innen, die den Sozialbezirksvorsteher:innen zugeordnet sind. In der Sitzung soll aber auch der übliche Betrieb stattfinden: Bürger:innenfragestunde, Beratung über Vorlagen des Magistrats und Anträge der Fraktionen. Über die erwähnten Personalia finden üblicherweise schon im Laufe des Aprils Beratungen auch zwischen den Fraktionen statt. Spätester Termin für Anträge, die die Fraktionen zur Sitzung einbringen wollen, ist der Morgen des 20. April 2021. Die Sitzung selbst ist dann am 4. Mai 2021, 19:30 Uhr, im Großen Saal des Zoo-Gesellschaftshauses. Zu ihr lädt der Ortsvorsteher der abgelaufenen Periode ein. Bis zum Abschluss der Wahl des/der neuen leitet das älteste Mitglied die Sitzung. Eine weiteres Personal-Thema beschäftigt in dieser Zeit Parteigliederungen noch parallel: das Vorschlagsrecht für Stadtbezirksvorsteher:innen. Davon gibt es in Bornheim und Ostend je drei (plus Stellvertreter:innen). Das Vorschlagsrecht steht hier jeweils der Partei zu, die in dem jeweiligen Bezirk bei der Stadtverordnetenwahl die meisten (bzw. zweitmeisten bei den Stellvertreter:innen) Stimmen hatte.